Besonders in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, das Wohnklima so zu erhalten, dass sich möglichst kein Schimmel bilden kann. Dazu gehören besonders zwei Dinge, die jeder/jede Bewohner/in selbst in der Hand hat: Heizen und Lüften.
Sowohl das Bundesumweltamt als auch die Verbraucherzentrale raten, dass selbst nicht genutzte Räume ständig auf mindestens 16 Grad zu beheizen sind, um Schimmelbildung zu verhindern. Der Bundesgerichtshof hat 2018 sogar festgestellt, dass 16 Grad im Schlafzimmer und 20 Grad in den übrigen Räumen möglicherweise sogar zu wenig sein kann (BGH 5. Dezember 2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Wichtig und unstrittig ist dabei, dass auch in Zeiten der Abwesenheit, die Bewohner/innen die Wohnung ausreichend beheizen und vor allem lüften müssen (LG Köln, Urteil v. 26.3.2008, 10 S 190/07).
Genauso wichtig wie das Heizen ist das regelmäßige Lüften. Die relative Luftfeuchte in Wohnräumen sollte laut Verbraucherzentrale zwischen 40 und 60 Prozent, möglichst sogar unter 50 Prozent liegen. Um das im Blick zu halten ist es unbedingt notwendig, sich ein Messgerät, ein Hygrometer, anzuschaffen. Um die optimale Luftfeuchtigkeit zu erreichen, ist es nach den Angaben des Umweltbundesamts nicht sinnvoll, die Fenster zu kippen, sondern es muss ein sogenanntes Stoßlüften (weit geöffnete Fenster) oder sogar ein Querlüften erfolgen.
Regelmäßig sollte „zweimaliges Stoßlüften mit einer Dauer von jeweils 13 bis 17 Minuten, ein dreimaliges Stoßlüften von jeweils zehn Minuten oder ein dreimaliges Querlüften von jeweils drei Minuten“ erfolgen (BGH 5. Dezember 2018 – VIII ZR 271/17 und VIII ZR 67/18). Außerdem sollten „unmittelbar nach dem Kochen oder Duschen für 5-10 Minuten die Fenster weit geöffnet werden“. Wer Wäsche in der Wohnung trocknet, darauf weist auch der Mieterbund hin, „muss .. durch ausreichendes Lüften sicherstellen, dass keine Feuchtigkeitsschäden entstehen“.
Natürlich sind dabei alle Maßnahmen nicht nur abhängig vom Verhalten und der Anzahl der Bewohner/innen, sondern auch von Wetter und Jahreszeit.