Sowohl für den geschäftsführenden Gesellschafter Wilfried Kühlem als auch die WKI GmbH als juristische Person liegt die Berufszulassung schon seit deren Einführung 2018 vor. Mit Ernnenung von Dr. Kordula Kühlem zur Geschäftsführerin der WKI GmbH wurde auch für sie diese Zulassung nach § 34c (Satz 1 Nummer 4) Gewerbeordnung umgehend erteilt. Die Zulassung prüft zum einen die finanzielle Verlässlichkeit des Inhabers, zum anderen regelt sie, dass eine regelmäßige Fortbildung stattfindet. Wir freuen uns über die Erteilung der Zulassung durch die Stadt Köln.