Betriebskostenabrechnung – übersichtlich, verständlich, korrekt
Mieter/innen von Wohnraum zahlen in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung für Kosten, die, „durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes … und des Grundstücks laufend entstehen“. Diese Definition ist in der Betriebskostenverordnung geregelt, die auch explizit Kosten aufführt, die darunter fallen, z. B. Abfall, Wasser oder Heizungskosten. Einmal im Jahr muss über die Vorauszahlungen eine Abrechnung erstellt … Weiterlesen …