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WKI GmbH

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Betriebskostenabrechnung – übersichtlich, verständlich, korrekt

Mieter/innen von Wohnraum zahlen in der Regel eine Betriebskostenvorauszahlung für Kosten, die, „durch den bestimmungsmäßigen Gebrauch des Gebäudes … und des Grundstücks laufend entstehen“. Diese Definition ist in der Betriebskostenverordnung geregelt, die auch explizit Kosten aufführt, die darunter fallen, z. B. Abfall, Wasser oder Heizungskosten.

Einmal im Jahr muss über die Vorauszahlungen eine Abrechnung erstellt werden. Im Moment, also im Jahr 2023, finden diese Abrechnungen für das Jahr 2022 statt. Dafür brauchen wir als Verwaltung die Daten aller Lieferfirmen, z. B. für Strom, Wasser und Gas. Außerdem müssen die Heizkostenabrechnungen vorliegen, für die wir mit verschiedenen großen Messdienstleisterfirmen zusammenarbeiten.

Allgemein wird im Moment kritisiert, dass die Betriebskosten stark steigen, von einer „zweiten Miete“ ist teilweise die Rede. Das liegt an den massiv gestiegenen Preisen für Strom, Gas, Fernwärme und Öl, aber auch (fast) alle anderen Kosten haben sich ebenfalls stark erhöht, z. B. sind Kosten für Abfallbeseitigung der Stadt Köln in den letzten 5 Jahren um ca. 10 Prozent gestiegen, Kosten für Gebäudeversicherungen sogar bis zu 25 Prozent. Alles sind Kosten, die Eigentümer/innen und Verwalter/innen nicht beeinflussen können.

Umso wichtiger ist es, die Kosten im Blick zu behalten – und natürlich korrekt abzurechnen.