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GdWE statt WEG

Schon seit 1. Dezember 2020 gibt es eine Erneuerung des Gesetzes für Wohnungseigentümergemeinschaften, das  „Wohnungseigentumsmodernisierungsgesetz“ (WEMoG).  Dieses widmet sich in einem neuen Paragraphen (§9a) ausführlich der Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE). Dieser Begriff stand zwar auch schon in der alten Version des Gesetzes, hat sich aber in der Folge der Novellierung in der Rechtsprechung immer mehr durchgesetzt.

Die Bezeichnung der Wohnungseigentümergemeinschaft als WEG konnte früher zu Verwechslungen mit der Abkürzung für das Wohnungseigentumsgesetz (ebenfalls WEG) führen. Seit ca. Dezember 2021 hat sich der Begriff GdWE beim Bundesgerichtshof durchgesetzt. In der Folge wurde er immer mehr zum Standard auch in der tagtäglichen Verwaltungsarbeit.

Neben der GdWE gibt es auch noch die Ablösung des Begriffs Hausgeld durch die Bezeichnung Vorschüsse. Zwar gab es diese Bezeichnung für die monatlichen Zahlungen der einzelnen Eigentümer/innen auch schon im alten Gesetz, aber inzwischen setzt sich Vorschüsse immer mehr durch. Auch wenn es immer noch parallel mit Hausgeld verwandt wird. Ein weiterer neuer Begriff ist die Erhaltungsrücklage, die früher Instandhaltungsrücklage hieß.

Um jegliche Verwirrung zu vermeiden, hier noch einmal im Überblick:

Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) => Gemeinschaft der Wohnungseigentümer (GdWE)

Hausgeld => Vorschüsse

Instandhaltungsrücklage => Erhaltungsrücklage.