Im November 2022 ist das Gesetz über eine Soforthilfe für
Letztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme
(Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten.
Dieses
Gesetz regelt, dass die Bundesregierung aus Mitteln des Bundes für alle
Gas- und Fernwärmekunden die Kosten für die Abschläge im Monat Dezember
2022 übernimmt.
Diese Entlastung wird Mieter/innen in der
Heizkostenabrechnung gutgeschrieben, in der der Dezember 2022
abgerechnet wird. Für Eigentümer/innen findet die Abrechnung analog in
der Jahresabrechnung/Heizkostenabrechnung statt, in der der Dezember
2022 berücksichtigt wird.
Weitere Informationen finden Sie auf der offiziellen Internetseite der Bundesregierung: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/entlastung-fuer-deutschland/soforthilfe-dezember-2139268.