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WKI GmbH

Tel:+49 (0) 221 88 57 52
wki@hausverwaltung-wki.de

Bitte keinen Schimmel

Besonders in der kalten Jahreszeit ist es wichtig, das Wohnklima so zu erhalten, dass sich möglichst kein Schimmel bilden kann. Dazu gehören besonders zwei Dinge, die jeder/jede Bewohner/in selbst in der Hand hat: Heizen und Lüften. Sowohl das Bundesumweltamt als auch die Verbraucherzentrale raten, dass selbst nicht genutzte Räume ständig auf mindestens 16 Grad zu … Weiterlesen …

Dezember Soforthilfe

Im November 2022 ist das Gesetz über eine Soforthilfe fürLetztverbraucher von leitungsgebundenem Erdgas und Kunden von Wärme(Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz – EWSG) in Kraft getreten.DiesesGesetz regelt, dass die Bundesregierung aus Mitteln des Bundes für alleGas- und Fernwärmekunden die Kosten für die Abschläge im Monat Dezember2022 übernimmt.Diese Entlastung wird Mieter/innen in derHeizkostenabrechnung gutgeschrieben, in der der Dezember 2022abgerechnet wird. … Weiterlesen …

Grundsteuerreform, wir informieren uns für Sie

Am 31. März 2022 haben wir an dem Fachseminar “Die reformierte Grundsteuer: Was Sie als Hausverwalter jetzt beachten müssen“ teilgenommen. Zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober 2022 müssen alle Immobilienbesitzer im Online-Portal Elster Angaben zu Ihrem Grundbesitz machen, nach denen dann die Grundsteuer neu berechnet wird. Wir unterstützen unsere Eigentümer/innen durch unsere Kenntnisse … Weiterlesen …

Wir bilden aus!

Regelmäßig arbeitet bei uns ein/e Auszubildende/r mit. Sowohl im Bereich Kauffrau/mann für Büromanagement als auch Immobilienkauffrau/mann konnten wir schon junge Menschen in Zusammenarbeit mit der Industrie- und Handelskammer den Einstieg in den Beruf ermöglichen. Im Februar 2022 hat unsere letzte Auszubildende Ihre Prüfung mit der Note „sehr gut“ bestanden. Herzlichen Glückwunsch!

Berufszulassung für Immobilienverwalter seit 2018

Für gewerbliche Verwalter von Wohnimmobilien gilt erstmals seit 2018 eine Erlaubnispflicht nach § 34c Gewerbeordnung. Die Erlaubnispflicht erstreckt sich auf WEG-Verwalter und Mietverwalter von Wohnraum, die das Gesetz unter der Bezeichnung „Wohnimmobilienverwalter“ zusammenfasst. Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist, dass der Verwalter seine Zuverlässigkeit, geordnete Vermögensverhältnisse sowie den Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme … Weiterlesen …

Neue Webseite für unsere Kunden

Wir haben eine neue Webseite, die für uns von der Firma ab|netmedial Webdesign konzipiert und umgesetzt wurde. Dadurch können wir für Sie noch besser und moderner erreichbar sein. Hier in unserem Blog finden Sie aktuelle Neuigkeiten über Fragen zur Hausverwaltung und – organisation. Außerdem halten wir Sie über Neuigkeiten auf dem Feld der Immobilien auf … Weiterlesen …