ist ein Unternehmen, welches WEG-, SEV- und Mietverwaltungen übernimmt. Hier werden Sie noch vom "Chef" persönlich betreut, was bei der Lösung von Problemen von nicht zu unterschätzendem Vorteil ist, da Sie auf einen festen Ansprechpartner bauen können.
Aktuelles
WEG VerwaltungVoraussetzung zur Bestellung des Verwalters für eine Eigentümergemeinschaft ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft oder die Erstbestellung durch einen Bauträger. Der Verwalter kann nach dem Wohnungseigentumsgesetz durch einen Bauträger bei der Erstbestellung maximal drei Jahre bestellt werden, darüber hinaus durch den Mehrheitsbeschluss einer Eigentümergemeinschaft maximal fünf Jahre.
Voraussetzung für die Mietverwaltung ist ein Vertragsabschluss zwischenEigentümer und Verwalter für eine gesamte Liegenschaft, die nicht dem Wohnungseigentumsgesetz unterliegt. Die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters ergeben sich aus den Vereinbarungen mit dem jeweiligen Eigentümer und könnten folgendermaßen vereinbart sein:
Aktuell haben wir in unserem Unternehmen eine Auszubildende,die in Zusammenarbeit mit der Industrie und Handelskammervon Herrn Wilfried Kühlem zur Kauffrau für Büromanagementausgebildet wird.Mehr lesenBerufszulassung für Immobilienverwalter 2018 in Kraft getreten.Wir haben die Berufszulassung vorliegen und alle Auflagen erfüllt!Mehr lesen